Der Unterschied zwischen einem brauchbaren und einem nutzlosen Assistenten entscheidet sich an den Wörtern, die in der Apotheke vorkommen. Ein Sprachmodell ohne Arzneimittelwissen macht aus einem Präparatnamen etwas, das ungefähr so klingt. Für eine Notiz, aus der jemand arbeiten soll, ist ungefähr wertlos.
Das BASG stellt öffentliche Register bereit, darunter das Arzneispezialitätenregister. Das Vertriebseinschränkungsregister wird maschinenlesbar als XML bereitgestellt und täglich aktualisiert. Diese Daten dienen als Wortschatz für Erkennung und Schreibweise. Sie ersetzen keine Fachinformation und keine Beratung.
Was das praktisch ändert
In der Aufzeichnung eines Anrufs steht der richtige Präparatname statt einer Lautschrift. In der Notiz an der Tara wird eine Abkürzung zum vollständigen Namen ergänzt. In der Sprachausgabe wird der Name so ausgesprochen, wie er in der Apotheke ausgesprochen wird, und nicht englisch betont.
Ausbaustufe: Vertriebseinschränkungen
Weil das Vertriebseinschränkungsregister öffentlich und maschinenlesbar ist, lässt sich später ein Hinweis anschließen: Wenn ein Präparat, nach dem gefragt wurde, eingeschränkt ist, kann das am Vorgang vermerkt werden. Das ist ein Ausbauschritt, keine Zusage für den Start, und es ersetzt keine Lieferengpasslösung.
Klare Abgrenzung
Diese Daten machen den Assistenten sprachfähig, nicht fachkundig. Er trifft keine Aussage über Wechselwirkungen, Austauschbarkeit oder Eignung. Diese Grenze ist bewusst gesetzt und wird nicht verschoben.
Häufige Fragen
Ist das eine offizielle Integration mit dem BASG?+
Nein. Wir nutzen öffentlich bereitgestellte Register. Eine Partnerschaft oder eine Freigabe durch das BASG ist damit nicht verbunden.
Funktioniert das auch in Deutschland?+
Die Systematik ist übertragbar, die Datenquelle ist eine andere. Für den Start liegt der Fokus auf Österreich.